-
 
Bildungszentrum für Mobilität · Wirtschaft · Logistik | Fahrlehrer-Fachschule
Intensivfahrschule für alle Klassen | Meisterschule für Berufskraftfahrer
Bildungsträger gemäß Anerkennungs- und Zulassungsordnung - Arbeitsförderung - AZAV | Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001-2015
Schortens / Roffhausen
Montag · 27 | 03 | 2023

  • Sonne, Wind und Meer ...
  • Mut, andere Wege zu gehen
  • Jetzt beruflichen Neustart schaffen
  • Der Mensch braucht Ziele
  • Eine Klasse voller Möglichkeiten
  • Qualität macht Schule
  • Der neue Daily ... unser Werbeträger
  • Mobilität ist Zukunft
  • Ausbildungsplatz mit Spaßfaktor
  • Lady on the road
  • Perfekte Lösungen nach Maß
  • Erfolg verbindet
  • Smart and effective driving
  • Führerschein in Bestzeit
  • Technik professionell und praxisnah
  • Chancen nutzen, Perspektiven stärken
  • My Foto-Shooting
  • Perfektions- und Ergänzungstraining
  • Wirtschaftlich und umweltbewußt
  • Qualifizierung durch Weiterbildung
  • Agrarwirtschaft mit rasantem Fortschritt
  • Landpower, kraftvoll und souverän
  • Profi-Training auf höchstem Niveau
  • Einsatz ist unser Antrieb
  • Kraftkerle schön und stark
  • Busschule live auf Sendung
  • Schulungen zum Maschinenführer
  • Einstieg in meine mobile Freiheit
  • Projektgruppe Schulbussicherheit
  • Gemeinsam stark
  • Projektgruppe Mobilitätserziehung
  • Der Profi kommt gut an
  • Ausbildung Transport und Logistik
  • Schulungen für Gefahrgutfahrer
  • Mobilität trotz Handicap
 

Aktuelles Newsletter KURSNET · Agentur für Arbeit Fahrlehrerausbildung Alle Kurstermine im Überblick Standorte FUHRPARKSERVICE
   Fahrlehrer-Schulungen
 
 

[ Aktuell ]


Gefahrgutbeauftragten-Schulung (GbV) SchulungsCenter Roffhausen

Verkehrsakademie Roffhausen führt regelmäßig Schulungen nach der »Gefahrgutbeauftragten-Verordnung« durch.

Gefahrgutbeauftragter Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV).

Im Sinne der GbV sind Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt, wenn ihnen Verantwortlichkeiten nach den für die Verkehrsträger geltenden Vorschriften zugewiesen sind.

Diese Unternehmen müssen, sofern kein Befreiungstatbestand gem. § 1 b GbV vorliegt, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer entsprechend qualifiziert ist und im Besitz eines von einer IHK ausgestellten EG-Schulungsnachweises ist.


Hierzu ist ein Lehrgangsbesuch und das Ablegen einer entsprechenden IHK-Prüfung Voraussetzung.


 
 
 
Letzte Aktualisierung: 10.01.2014
Diese Seite zu den Favoriten hinzufügen [ Firefox, Opera, Google Chrome: STRG+D ]
© 2018 · steinweg.net