Als Ausbilder/in für Anerkannte Ausbildungsberufe sind Sie für den betrieblichen Teil der
Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der
fachlichen Erfordernisse zuständig. Sie unterweisen die Auszubildenden in den fachlichen
Inhalten des jeweiligen Berufes