Seit dem 09. Januar können Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit mautpflichtigen Fahrzeugen > 7,5t für definierte Weiterbildungsmaßnahmen nun wieder Förderanträge beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellen.Die Antragsfrist für die Förderperiode 2017 beginnt im Förderprogramm „De-minimis“ am 09. Januar 2017 und endet am 02. Oktober 2017. Die Antragsstellung ist ausschließlich auf elektronischem Wege über die Portalseite für die elektronische Antragstellung auf https://antrag-bvbs.bund.de möglich. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden dort rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Welche Weiterbildungen gemäß der Förderrichtlinie zuwendungsfähig sind, können Sie auf Seite 7 der Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur nachlesen. Für Fuhrpark-Unternehmen sind hierbei nach wie vor Fahrtrainings auf einem Übungsplatz, im realen Straßenverkehr und im Simulator interessant, da diese im Rahmen der EU-BKF-Weiterbildungsmodule mit 50% der Kosten als förderfähig anerkannt werden.
Die wichtigsten Rahmenbedingungen des Förderprogramms: - Antragszeitraum: 01.01.2017 – 02.10.2017
- Ausschließlich elektronische Antragstellung zulässig
- „Fördertopfverfahren“
- Theoriemodule EU-BKF sind nicht förderfähig
- Praxisfahrtrainings nach BKrFQG sind pauschal zur Hälfte förderfähig
- Zuwendungsfähige Kosten je schweres Nutzfahrzeug: maximal 1.500 €
- Der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme darf in einem Unternehmen 2 Mio. Euro nicht überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/foerder_node.html |