|
Geltende Regelung bis 10. April 2007 |
Künftige EG-Regelung ab 11. April 2007 |
tägliche Lenkzeit |
Höchstens 9 Stunden Erhöhung 2 mal wöchentlich auf 10 Stunden möglich |
wöchentliche Lenkzeit |
Keine ausdrückliche Begrenzung |
Höchstens 56 Stunden (!) |
Lenkzeit in zwei aufeinander folgende Wochen (Doppelwoche) |
Höchstens 90 Stunden |
Lenkzeitunterbrechung (= Fahrtunterbrechung) |
Nach spätestens 4½ Stunden mindestens 45 Minuten Beliebige Aufteilung möglich, Abschnitte jedoch mindestens 15 Minuten |
Nach spätestens 4½ Stunden mindestens 45 Minuten Beliebige Aufteilung nicht Möglich, max. 2 Abschnitte: 1. Teil mind. 15 min., 2. Teil mind. 30 min. |
Tagesruhezeit (1 Fahrer) |
Mindestens 11 Stunden Innerhalb von 24 Stunden nach einer Ruhezeit |
Mindestens 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach einer Ruhezeit |
Verkürzung der Tagesruhezeit (1 Fahrer) |
Max. 3 x wöchentlich auf 9 Stunden mit Ausgleich bis Ende der folgenden Woche möglich |
Max. 3 x wöchentlich auf 9 Stunden ohne Ausgleich möglich |
Aufteilung der Tagesruhezeit (1 Fahrer) |
Bei Aufteilung: Erhöhung auf 12 Stunden Tagesruhezeit. Aufteilung in bis zu 3 Abschnitten möglich, wenn ein Abschnitt mind. 8 zusammenhängende Stunden |
Bei Aufteilung: Erhöhung auf 12 Stunden Tagesruhezeit. Aufteilung nur in 2 Abschnitten möglich: Teil 1 mind. 3 Stunden, Teil 2 mind. 9 Stunden |
Tagesruhezeit (2 Fahrer/Doppelbesetzung) |
8 Stunden innerhalb jedes Zeitraums von 30 Stunden |
9 Stunden innerhalb von 30 Stunden nach eine Ruhezeit |
Wöchentliche Ruhezeit |
Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit |
Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit |
Verkürzung Wöchentliche Ruhezeit (am Stand- oder Heimatort d. Fahrers) |
36 Stunden mit Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche |
24 Stunden mit Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche |
Verkürzung Wöchentliche Ruhezeit (unterwegs) |
24 Stunden mit Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche |
Aneinanderreichung von Tageslenkzeiten |
Sonderregelung für grenzüberschreitenden Personenverkehr (ohne Linienverkehr): 12 Tageslenkzeiten hintereinander |
Regelung für alle: Es dürfen max. bis zu sechs 24-Stunden-Zeiträume aneinander gereiht werden. |
Mitzuführende Schaublätter (seit 1. Mai 2006) |
Für die laufende Woche und die in den dieser Woche vorausgehenden 15 Kalendertagen |