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Schortens / Roffhausen
Sonntag · 04 | 06 | 2023

 

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Gerwerblicher Güter- und Personenverkehr

Die Fortbildung ist auch im neuen Gesetz geregelt und betrifft alle Kraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr – unabhängig davon, wann sie ihre Fahrerlaubnis bekommen haben.



Umfang und Aufteilung

Demnach müssen die Berufskraftfahrer jeweils im Fünf-Jahres-Rhythmus 35 Stunden für eine Weiterbildung aufbringen

Also 35 Unterrichts-Stunden (60 Min.) innerhalb von 5 Jahren. Aufteilung zu mindestens 7 Zeitstunden; also durchschnittlich jährlich eine eintägige Weiterbildung

Die dürfen in Zeiteinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden erteilt und bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden



Erstmaliger Nachweis

Wird die Fahrerlaubnis zwischen dem 10.09.2010 und 10.09.2013 verlängert, muß spätestens am 10.09.2013 eine abgeschlossene Weiterbildung (35 Zeitstunden) durch Eintrag im Führerschein nachgewiesen werden.

Der Nachweis einer abgeschlossenen Weiterbildung (35 Stunden) reicht zum Tag der Verlängerung aus, wenn die Fahrerlaubnis zwischen dem 10.09.13 und dem 10.09.2015 ausläuft


Fortbildung bereits vor 2008

Bereits seit dem 01.10.2006 erlaubt der Gesetzgeber mit der ersten Weiterbildung zu beginnen, unabhängig davon, wann die Fahrerlaubnis verlängert werden muß. Dies gilt für alle Omnibusfahrer/innen.

Die obersten Landesbehörden haben sich darauf geinigt, dass z. B. alle Weiterbildungen, die seit dem 01.10.2006 in unserern anerkannten Weiterbildungsstätten durchgeführt wurden zur Verlängerung der Fahrerlaubnis anerkannt werden, auch wenn sie länger als 5 Jahre zurück liegen.


Wichtig bei FE-Verlängerung

Weiterbildungen nach den BKrFQG ab dem 01.10.2006 sind geeignet zur Fahrerlaubnis-Verlängerung zwischen dem 10.09.2010 und 10.09.2015.

Bis zur Verlängerung hat man so bequem die Möglichkeit die vollen 35 Weiterbildungsstunden zu absolvieren und der Nachweis wird dann im Führerschein eingetragen


Auslaufen der Fahrerlaubnis

Achtung:

Sollte die Fahrerlaubnis zwischen dem 10.09.2010 und 10.09.2013 auslaufen und Chance der Verlängerung ist versäumt worden, muß noch vor Ablauf der Frist (10.09.2013) ein neuer Führerschein beantragt werden


Fazit für Ihre Weiterbildung

Fazit:

Fristen nicht verstreichen lassen, jetzt in Weiterbildung und Training einsteigen!

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Letzte Aktualisierung: 10.01.2014
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